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Datum: 25.04.2024
Aktenzeichen: 27 Ca 402/22
1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 7.174,79 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.07.2022 zu bezahlen.
2.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 22 %, der Beklagtenseite zu 78 % auferlegt.
4.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 9.174,79.