Datum: 25.04.2024

Aktenzeichen: 27 Ca 388/22

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 8.000,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 24.12.2022 zu bezahlen. 

2.Die Widerklage wird abgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. 

4.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 18.659,00. 


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