SSB AG: Terminvorschau und Aktualisierung der Medienmitteilung vom 6. Oktober 2017 („SSB AG kürzt Zahlungen an freigestellte Betriebsräte“)

Datum: 20.11.2017

Die SSB AG hat Zahlungen an sieben freigestellte Betriebsratsmitglieder gekürzt und für die Vergangenheit Rückzahlungsansprüche geltend gemacht. Es erfolgten Herabgruppierungen, Streichung von Entgeltbestandteilen und von pauschalierten Aufwandsentschädigungen, die für die Betriebsratstätigkeit bezahlt wurden. Hiergegen haben sich sowohl der Betriebsrat als auch die einzelnen Betriebsratsmitglieder gewandt (dazu: Medienmitteilung vom 6. Oktober 2017).

Die vom Betriebsrat wegen der Herabgruppierung von drei Betriebsratsmitgliedern beim Arbeitsgericht Stuttgart eingeleiteten Beschlussverfahren (15 BV 312/16, 17 BV 313/16 und 17 BV 317/16) wurden wegen Rücknahme der Anträge durch den Betriebsrat eingestellt.

Die Klage des Betriebsratsvorsitzenden wurde mit Urteil vom 10. Oktober 2017 (7 Ca 4574/17) überwiegend abgewiesen (dazu: Medienmitteilung vom 16. Oktober 2017). Gegen das Urteil wurde Berufung beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eingelegt (Aktenzeichen 2 Sa 22/17).

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Urteilen vom 22. November 2017 die Klagen von zwei weiteren Betriebsratsmitgliedern überwiegend abgewiesen (17 Ca 2014/17 und 17 Ca 2015/17). Gegen die Urteile wurde Berufung beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eingelegt (Aktenzeichen 7 Sa 4/18 und 7 Sa 5/18).

Beim Arbeitsgericht sind Klagen weiterer Betriebsratsmitglieder rechtshängig (6 Ca 2066/17, 6 Ca 2067/17, 6 Ca 2068/17 und 6 Ca 4573/17). Die Kammertermine in diesen Verfahren finden nach derzeitigem Terminstand am 22. März 2018 um 10:30 Uhr im Saal 007 des Arbeitsgerichts Stuttgart statt.

 

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