Kündigungsschutzklage des Leiters der International Unit des Klinikums Stuttgart: Kammertermin am 7. Februar 2018, 10:00 Uhr (15 Ca 1852/17)

Datum: 20.11.2017

Der Kläger war Leiter der International Unit des Klinikums Stuttgart. Träger des wirtschaftlich selbstständigen Eigenbetriebs ist die Stadt Stuttgart. Diese sprach im März 2017 eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. Hiergegen wehrt sich der Kläger mit der beim Arbeitsgericht Stuttgart erhobenen Kündigungsschutzklage. Auf die Medienmitteilung vom 6. Oktober 2017 wird verwiesen.

Der Kammertermin findet nach derzeitigem Terminstand am 7. Februar 2018 um 10:00 Uhr im Saal 015 des Arbeitsgerichts Stuttgart statt.


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