Kündigungsschutzklage des Leiters der International Unit des Klinikums Stuttgart (Arbeitsgericht Stuttgart, 15 Ca 1852/17)

Datum: 06.10.2017

Leiter der International Unit des Klinikums Stuttgart wehrt sich gegen fristlose Kündigung der Stadt Stuttgart

Dem Kläger wurde im Mai 2011 die Leitung der sogenannten International Unit des Klinikums Stuttgart übertragen. Träger des wirtschaftlich selbstständigen Eigenbetriebs ist die Stadt Stuttgart. Diese sprach im März 2017 eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.

Die Kündigungen wurden im Zusammenhang mit der Behandlung von libyschen Kriegsverletzten ab 2013 und einem im Februar 2014 abgeschlossenen Kooperationsvertrag mit dem Gesundheitsministerium Kuwait ausgesprochen. Beide Projekte wurden über die International Unit des Klinikum Stuttgart abgewickelt. Die Stadt Stuttgart stützt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Unregelmäßigkeiten bzw. Pflichtverletzungen, die der Kläger als Leiter der International Unit bei Durchführung der Projekte begangen haben soll. Der Kläger hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.

Der Kammertermin am 19.10.2017 wurde aufgehoben. Ein neuer Kammertermin wird in Kürze von Amts wegen bestimmt werden.

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