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Kündigungsschutzklage des Leiters der International Unit des Klinikums Stuttgart (Arbeitsgericht Stuttgart, 15 Ca 1852/17)
Datum: 06.10.2017
Leiter der International Unit des Klinikums Stuttgart wehrt sich gegen fristlose Kündigung der Stadt
Stuttgart
Dem Kläger wurde im Mai 2011 die Leitung der sogenannten International Unit des Klinikums Stuttgart übertragen. Träger des
wirtschaftlich selbstständigen Eigenbetriebs ist die Stadt Stuttgart. Diese sprach im März 2017 eine fristlose und hilfsweise
ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.
Die Kündigungen wurden im Zusammenhang mit der Behandlung von libyschen Kriegsverletzten ab 2013 und einem im Februar 2014
abgeschlossenen Kooperationsvertrag mit dem Gesundheitsministerium Kuwait ausgesprochen. Beide Projekte wurden über die International
Unit des Klinikum Stuttgart abgewickelt. Die Stadt Stuttgart stützt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf
Unregelmäßigkeiten bzw. Pflichtverletzungen, die der Kläger als Leiter der International Unit bei Durchführung der
Projekte begangen haben soll. Der Kläger hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.
Der Kammertermin am 19.10.2017 wurde aufgehoben. Ein neuer Kammertermin wird in Kürze von Amts wegen bestimmt werden.