IG Metall / Betriebsrat Kärcher: Keine Einigung im Gütetermin

Datum: 15.04.2013

Kurzbeschreibung: 

Im Verfahren um die von der IG Metall begehrte Auflösung des Betriebsrats der Fa. Kärcher im Betrieb Winnenden ist im Gütetermin keine Einigung erzielt worden.

Die IG Metall ist mit 2 Mitgliedern im 17-köpfigen Betriebsrat des (Haupt)Betriebs in Winnenden vertreten. Mit ihrem im Januar 2013 beim Arbeitsgericht Stuttgart eingereichten Antrag begehrt sie die Auflösung des dortigen Betriebsrats, hilfsweise den Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Gremium. Sie stützt den Antrag darauf, dass der Betriebsrat weder im Jahr 2011 noch im Jahr 2012 dem Betriebsverfassungsgesetz entsprechende Betriebsversammlungen durchgeführt habe. Nachdem dies auch auf den konkreten Antrag der Gewerkschaft im Herbst 2012 hin nicht geschehen sei, liege eine seine Auflösung rechtfertigende grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats vor.

Der Betriebsrat hat auf seine jahrzehntelang praktizierte Handhabung verwiesen. Er hat vorgebracht, die Mitarbeiter würden regelmäßig, auch in Abteilungsversammlungen, umfassend informiert. Anlässlich der Jahresfeier 2012 habe eine Betriebsversammlung stattgefunden.

Nach § 43 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Bei organisatorisch oder räumlich abgegrenzten Betriebsteilen hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei dieser Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Auf Antrag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss der Betriebsrat vor Ablauf von zwei Wochen eine Betriebsversammlung einberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlungen durchgeführt worden sind. Die Missachtung dieser Vorschriften kann eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Betriebsrats nach § 23 Betriebsverfassungsgesetz darstellen mit der Folge seiner Auflösung. Ein derartiger gerichtlicher Beschluss bewirkt die Auflösung des Betriebsrats erst mit Rechtskraft.

Im vorliegenden Verfahren wird ein Termin zur Anhörung der Beteiligten vor der Kammer voraussichtlich im Juni oder Juli dieses Jahres stattfinden.
(Az.: 22 BV 13/13)

                              

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