Suchfunktion
Studierende
Studierende der Rechtswissenschaften können bei einem Arbeitsgericht oder beim Landesarbeitsgericht eine praktische Studienzeit gemäß § 5 JAPrO absolvieren.
Studierende der Rechtswissenschaften können bei einem Arbeitsgericht oder beim Landesarbeitsgericht eine praktische Studienzeit gemäß § 5 JAPrO absolvieren.